Leipzig/Hannover. Gab es Günstlingswirtschaft in der Verwaltung der niedersächsischen Landeshauptstadt? Die Affäre um den damaligen Oberbürgermeister und seinen Büroleiter bestimmte 2018 monatelang die Schlagzeilen. Jetzt beschäftigt sich der BGH mit der rechtlichen Bewertung des Falls.

Vor knapp 15 Monaten wurde Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, jetzt muss der Ex-Rathauschef noch einmal zittern. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich am Mittwoch (14. Juli, 10.00 Uhr) mit dem Urteil des Landgerichts Hannover im Prozess um die so genannte Rathausaffäre. In Leipzig verhandelt der 6. Strafsenat öffentlich über eine mögliche Revision. Dabei geht es auch um das Urteil gegen Schostoks ehemaligen Büroleiter und engen Vertrauten Frank Herbert. Er war zu einer Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt worden (Az: 6 StR 282/20).

Der SPD-Politiker Schostok war nach Anklageerhebung von seinem Amt zurückgetreten und hatte sich in den Ruhestand versetzen lassen. Sein Bürochef hatte zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrige Zulagen erhalten. Dadurch entstand der Stadt ein Schaden von rund 49 500 Euro. Spätestens ab Oktober 2017 soll Schostok von der Unrechtmäßigkeit der Zulage gewusst, diese aber nicht gestoppt haben.

In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Hannover Revision eingelegt. "Wir haben das rechtlich anders bewertet", sagte Sprecher Thomas Klinge am Dienstag. Die Anklagebehörde hatte eine Bewährungsstrafe für Schostok wegen Untreue durch Unterlassen gefordert. Auch beim Herbert-Urteil sieht sie Fehler. Der Rechtsanwalt des Ex-Büroleiters, Carsten Mauritz, hat ebenfalls Revision beantragt. Ziel sei ein Freispruch für seinen Mandanten Frank Herbert, sagte Mauritz am Dienstag.

Mitangeklagt war in dem Prozess um die Rathausaffäre auch Hannovers ehemaliger Personaldezernent Harald Härke. Er wurde im April 2020 wegen schwerer Untreue in drei Fällen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er 20 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Im Fall Härke hatte die Verteidigung erfolglos Revision eingelegt - dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Leipziger Richter könnten schon direkt nach der Verhandlung am Mittwoch entscheiden, dass die Entscheidung des Landgerichts Hannover Bestand haben wird. Dann wären die Urteile gegen Schostok und Herbert ebenfalls rechtskräftig. Der BGH könnte aber auch ein Urteil oder beide Urteile aufheben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.

In Folge der Rathausaffäre hatte die SPD nach mehr als 70 Jahren das Spitzenamt in der Stadtverwaltung von Hannover verloren. Zu Schostoks Nachfolger als Oberbürgermeister wurde der Grünen-Politiker Belit Onay gewählt.

© dpa-infocom, dpa:210713-99-364637/2