Hannover.

Angesichts anhaltender Entspannung der Corona-Lage will Niedersachsen die Beschränkungen demnächst weiter lockern. Insbesondere private Treffen und Veranstaltungen sollen erleichtert werden, teilte die Staatskanzlei in Hannover am Montag mit. Landesweit liege die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen bei 9,8. In 29 Landkreisen und Großstädten sei die Inzidenz bereits unter 10 gesunken. Die Landesregierung arbeite deshalb bereits an diversen Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10 und an einer moderaten Erleichterung bei den Kontaktbeschränkungen in Regionen mit einer Inzidenz zwischen 10 und 35. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 24. Juni, ob mögliche Lockerungen schon früher greifen, steht noch nicht fest.

Bei einer Inzidenz von 10 bis 35 wird erwogen, bei den privaten Kontaktbeschränkungen die Begrenzung auf 3 Haushalte entfallen zu lassen. Möglich wären dann Treffen von bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen hierbei nicht mit. Bei einer Inzidenz unter 10 soll die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen erhöht werden.

Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären private Geburtstagsfeiern, Fußball- oder Grillfeiern, Einschulungsfeiern und ähnliches möglich.

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen deutlich vereinfacht und gelockert werden. Wenn mehr als 25 Personen drinnen oder 50 Personen draußen zusammenkommen, gelten Abstandspflicht und drinnen Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von einem Meter soll überall möglich sein, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit einer Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder Maskenpflicht soll möglich sein, wenn stattdessen ein negativer Testnachweis gefordert wird.

Ab 1000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst. Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche noch einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen geben.

In der Gastronomie ist geplant, die zahlenmäßige Begrenzung bei geschlossenen Feiern entfallen zu lassen. Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll ein negativer Testnachweis verlangt werden. In Diskotheken würde dann die Pflicht zur Maske und zum Abstandhalten entfallen. Bei den Beherbergungen soll zukünftig voraussichtlich nur bei der Anreise ein negativer Testnachweis gefordert werden.

Unterdessen soll es in den Schulen bis Ende September bei der Testpflicht und den Maskenregelungen bleiben. Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien und damit die Rückkehr vieler Reisenden abgewartet werden soll.

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