Hannover. Lastenräder sind im Trend und können so manche Autofahrt überflüssig machen. Da stört es die Grünen, dass die Landesregierung die geplante Landesförderung für Lastenräder kürzen will. Dies hat aber einen besonderen Grund.

Die Grünen-Fraktion in Niedersachsen hat eine Kürzung der Landesförderung für Lastenfahrräder kritisiert. Auf Grünen-Anfrage hin habe das Land erklärt, die angekündigte Förderung von fünf Millionen Euro auf 700.000 Euro zu kürzen, weil der Bund seine Förderung für Lastenräder erhöht, sagte der Grünen-Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel der dpa in Hannover. "Nachvollziehbar ist, dass das Land sein Programm für Lastenräder anpasst, wenn der Bund gewerblich genutzte Räder seit März stärker fördert als bislang." Aber dass Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) die Bundesförderung als Ausrede missbrauche und vorgebe, eine "Überförderung" verhindern zu wollen, gehe eindeutig zu weit.

"Während hierzulande Rot-Schwarz die Landesmittel für Lastenräder von ursprünglich fünf Millionen Euro um 86 Prozent auf lediglich 700.000 Euro zusammenstreicht, halten andere Bundesländer an ihren bisherigen Förderprogrammen fest", sagte Schulz-Hendel. Auch Niedersachsen würde eine moderne, ökologisch ausgerichtete Fahrradpolitik deutlich besser zu Gesicht stehen, anstatt knauserig und einfallslos die Fördermittel für den Radverkehr zu streichen. "Wir brauchen für Niedersachsen die vollen fünf Millionen Euro, damit wir nicht nur kluge Kaufanreize für Lastenräder schaffen, sondern auch um Angebote für Lastenrad-Sharing und auch die private Nutzung von Lastenrädern zu fördern."

Wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Grünen-Anfrage hervorgeht, wäre der ins Auge gefasste Fünf-Millionen-Euro-Topf für Lastenfahrräder aus dem Fonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie gezahlt worden. Bei der Nutzung dieser Mittel müssten besondere Haushaltsvorgaben beachtet werden. Außerdem sei die Bundesförderung für Lastenräder derart umfangreich, dass die separate Landesförderung sich auf privat genutzte Lastenräder sowie Lastenräder für den unentgeltlichen Verleih beschränken könne.

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