Lüneburg.

Im Prozess um den Doppelmord von Neuenkirchen im Heidekreis hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den 20 Jahre alten Angeklagten gefordert. Sie plädierte am Montag vor der Jugendkammer des Lüneburger Landgerichts dafür, wegen Mordes aus Heimtücke, versuchten Mordes und Brandstiftung zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Somit wäre eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung will einen Freispruch erreichen. Das Urteil fällt voraussichtlich am 19. Mai.

Der 20-Jährige soll im Juli 2020 ein Ehepaar umgebracht haben. Unter dem Vorwand, die Elektroleitungen überprüfen zu wollen, soll sich der ehemalige Soldat Zutritt zu dem Haus verschafft haben. Nachdem der 70 Jahre alte ehemalige Grundschullehrer Verdacht schöpfte, wurden er und seine Frau mit Hammerschlägen getötet. Eine Nachbarin wurde auch schwer verletzt.

Das Motiv sei gewesen, an Bargeld zu kommen, um die Anzahlung für ein Auto zu leisten. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, zuvor zwei Mal in einem Wohngebäude Feuer gelegt zu haben. Nach der Evakuierung habe der Angeklagte aus den verlassenen Wohnungen Geld gestohlen.

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