Bremen.

In der Affäre um das Bremer Flüchtlingsamt ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft der Hansestadt mittlerweile gegen vier Staatsanwälte. Es gehe um den Verdacht der Verletzung von Privatgeheimnissen einer Beschuldigten, sagte Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Sie bestätigte einen Bericht der "Tageszeitung" (taz). Drei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft sollen sich im März 2019 im Gespräch mit einem Journalisten vorverurteilend über die ehemalige Leiterin des Flüchtlingsamtes geäußert haben.

Im Frühjahr 2019 ermittelte die Bremer Anklagebehörde aufwendig wegen vermuteter Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die angeblichen Probleme hatten ein Jahr vorher für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Es gab den Verdacht, in Bremen sei massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt worden.

Die Staatsanwaltschaft wurde 2019 in der Presse auch mit Äußerungen über das Privatleben der Amtsleiterin zitiert. Deshalb habe deren Verteidiger Strafanzeige gestellt, sagte Graalmann-Scheerer. Weil eigene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Klärung brachten, habe sie den Fall an sich gezogen: "Ich habe von meinem Devolutionsrecht Gebrauch gemacht."

Der Ausgang ihrer Untersuchung sei aber völlig offen, sagte die Generalstaatsanwältin. Sie beschäftigt sich auch mit dem 2020 aufgetauchten Vorwurf, die Staatsanwälte hätten einseitig zu Lasten der Leiterin des Flüchtlingsamtes ermittelt.

Die ausländerrechtlichen Vorwürfe gegen die Beamtin sind mittlerweile entkräftet. Die Anklage der Staatsanwaltschaft führte nur zu einem kurzen Strafprozess im April gegen die 60-Jährige. Er wurde am zweiten Verhandlungstag wegen Geringfügigkeit eingestellt, als sie einen Strafbefehl über 10 000 Euro akzeptierte.

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