Hannover.

Die Landesregierung hat einen Reformentwurf des Kommunalverfassungsgesetzes in den Landtag eingebracht, der Bürgerbegehren beschränken und die Sitzverteilung in Kommunalausschüssen verändern soll. Die Liste der Angelegenheiten, bei denen ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, solle um den Krankenhausbereich und den Rettungsdienst erweitert werden, teilte die Landesregierung am Dienstag mit. Das heißt, gegen das Schließen oder Zusammenlegen von Krankenhäusern kann die Bevölkerung dann nicht mehr mit einem Bürgerbegehren vorgehen.

Andererseits soll die Verwaltung nach der Gesetzesänderung verpflichtet werden, zu Einwohneranträgen und Bürgerbegehren eine Kostenschätzung zu veröffentlichen. Somit soll die finanzielle Tragweite von Entscheidungen für die Bevölkerung deutlich werden.

Zur Berechnung der proportionalen Repräsentation der verschiedenen Parteien soll vom bisherigen Verfahren Hare-Niemeyer auf das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt werden. Dahinter verbergen sich verschiedene Berechnungsverfahren, wenn beim Verteilen von Ausschusssitzen auf- oder abgerundet werden muss.

Diese Neuregelung stieß auf Kritik des FDP-Fraktionsvorsitzenden Stefan Birkner. "Fünf Monate vor der Kommunalwahl wollen SPD und CDU das Sitzverteilungsverfahren für kommunale Ausschüsse zu ihren Gunsten verändern", meinte er. "Das bisherige System hat das jeweilige Wahlergebnis abgebildet, zukünftig sollen stattdessen die größeren Parteien bevorzugt werden." In vielen Kommunalparlamenten würden in der Folge die kleineren Parteien ihre Ausschusssitze verlieren.

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