Lüneburg.

Die derzeitige Schließung von Hundeschulen in Niedersachsen ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg nicht rechtens. Der 13. Senat setzte die Regelung, wonach Hundetrainings nach der derzeitigen Corona-Verordnung des Landes generell verboten sind, vorläufig außer Vollzug (Az.: 13 MN 67/21). Ein Betreiber einer Hundeschule hatte sich in seinem Antrag dagegen gewehrt, keinerlei Welpen- und Junghunde-Kurse sowie verhaltenstherapeutische Angebote im Freien anbieten zu dürfen.

Der Senat stufte diese Kurse im Freien zwar gemäß der geltenden Corona-Verordnung als derzeit verbotenen "Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung" ein. Diese Untersagung verstoße aber hinsichtlich eines wesentlichen Anteils des Unterrichts der Hundeschulen gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, weil sogar im privaten Bereich ein Treffen von zwei Hundebesitzern aus verschiedenen Haushalten erlaubt sei.

Auch Schulungen in Erster Hilfe sollen möglich sein, damit Schüler überhaupt zu Fahrprüfungen zugelassen werden können (Az.: 13 MN 78/21). Die Untersagung führe dazu, dass in die Berufsausübungsfreiheit des Anbieters eingegriffen werde. Zu berücksichtigen seien zudem darüber hinausgehende negative Folgen für Fahrschüler, hieß es in der Mitteilung.

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