Kiel. Der dringende Tatverdacht gegen den Angeklagten sei entfallen, teilte das Kieler Landgericht mit. Mann kommt aus U-Haft frei.

Im Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat das Kieler Landgericht den Haftbefehl gegen den Hauptangeklagten aufgehoben und die Entlassung des Mannes aus der Untersuchungshaft verfügt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.

Demnach "liegt ein tragfähiger Haftgrund aus Sicht der Kammer nicht mehr vor, da nach derzeitigem Verfahrensstand der dringende Tatverdacht überwiegend entfallen ist", sagte der Sprecher. Die Entscheidung fiel nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch. Die Anklage kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an. (Az.: 5 KLs 597 Js 18484/20)

Versicherungsbetrug? Mann täuscht Ertrinkungstod in der Ostsee vor

Der Mann hatte im Oktober 2019 seinen Ertrinkungstod durch ein Motorbootunglück vorgetäuscht. Danach versteckte er sich monatelang. Anfang Mai 2020 wurde er im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt (Niedersachsen) auf dem Dachboden festgenommen.

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Der 53-jährige Angeklagte, seine gleichaltrige Ehefrau und dessen 87-jährige Mutter müssen sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen verantworten. Sie wollten demnach durch den angeblichen Tod 4,1 Millionen Euro kassieren. Das Gericht ließ bereits vergangene Woche in einem rechtlichen Hinweis erkennen, dass es nur in einem Fall zu einer Verurteilung kommen könne.