Celle.

Ein Rechtsstreit über die finanzielle Unterstützung für Asylbewerber kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Das Verfassungsgericht solle prüfen, ob die Leistungen für Asylbewerber im Jahr 2018 zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichten, entschied das Landessozialgericht in Celle am Dienstag. Der Senat des Landessozialgerichts hat daran Zweifel.

Geklagt hatten eine Mutter und ihre Tochter, die als Asylbewerber aus Eritrea geduldet werden und im Landkreis Osterholz leben. Sie wandten sich gegen die Leistungen im Jahr 2018, weil die Bargeldleistungen seit 2016 nicht an die Teuerung angepasst worden seien.

Nach Angaben des Landessozialgerichts wurden die bundesweit gültigen Bedarfssätze erst zum September 2019 angepasst, allerdings nicht rückwirkend. Außerdem seien die Bedarfe der Asylbewerber nicht transparent und nachvollziehbar genug bestimmt und begründet worden.

In erster Instanz war die zuständige Samtgemeinde zur Zahlung höherer Leistungen verurteilt worden. Dagegen legte die Samtgemeinde Berufung ein, weil sie an gesetzliche Regelungen gebunden sei und die geforderte Anpassung der Leistungen so gering sei, dass eine Gefährdung des Existenzminimums noch nicht im Raum stehe. Laut Landessozialgericht geht es um eine Differenz von zehn Euro monatlich bei der Mutter und sieben Euro monatlich bei dem Kind.

© dpa-infocom, dpa:210126-99-179003/2