Bückeburg. Zu Beginn der Corona-Krise beklagte die Opposition, dass die Regierung per Verordnung ohne Mitsprache regiert. Zwar besserte sich die Praxis und Politiker aller Parteien werden eingebunden. Dennoch prüft der Staatsgerichtshof nun, wie viel Mitsprache nötig ist.

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg verhandelt am heutigen Donnerstag über eine Klage der Opposition, die sich zu Beginn der Corona-Krise von der Landesregierung ungenügend informiert und eingebunden sah. Die Fraktionen von Grünen und FDP beklagen, dass die Regierung zumindest bis Ende Mai ihrer Unterrichtungspflicht des Landtags nicht nachgekommen sei. Diese informierte zwar die Spitzen der Fraktionen über die fortlaufenden Änderungen der Corona-Verordnungen. Vorab wurden aber nicht der Landtag als Ganzes und sämtliche Abgeordnete informiert. Ein Urteil soll zeitnah an einem anderen Termin verkündet werden.

Nach Eingang der Klage beim Staatsgerichtshof änderte die Regierung ihre Praxis und informiert seitdem den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnung vorab. Eine Verpflichtung dazu sieht sie aber weiterhin nicht, wie das Gericht mitteilte. Zuletzt hatten die Regierungsfraktionen von SPD und CDU sich auch im Landtag um eine bessere Einbindung der Opposition bemüht. Eine inhaltlich identische Klage der AfD war vom Gerichtshof bereits verworfen worden, nachdem die Partei ihren Fraktionsstatus im Landtag nach einem parteiinternen Zerwürfnis verloren hatte.

Vor Gericht wird der Leiter der Staatskanzlei, Jörg Mielke, die Landesregierung vertreten. Vonseiten der Grünen wohnt der Parlamentarische Geschäftsführer, Helge Limburg und für die FDP Fraktions- und Landeschef Stefan Birkner der Verhandlung bei.

Mit der Möglichkeit zur Erörterung der Corona-Verordnungen vor ihrem Inkrafttreten sei bereits eine Verbesserung der Beteiligung erreicht worden, hatte Grünen-Fraktionschefin Julia Hamburg vor der Verhandlung am Staatsgerichtshof erklärt. Die Grünen forderten aber weiterhin eine landesgesetzliche Grundlage und eine echte Beteiligung des Parlamentes an den Maßnahmen. Die FDP verlangt, über die Corona-Verordnungen im Landtag abstimmen zu lassen. Ein Urteil des Staatsgerichtshofs über die Unterrichtungspflicht der Landesregierung bezeichnete Birkner trotz der verbesserten Praxis als wichtig. Es müsse klargemacht werden, dass die Regierung zur Unterrichtung verpflichtet sei und nicht willkürlich darüber entscheiden könne.

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