Hannover. Kriminelle protzen mit ihrem Reichtum in sozialen Medien oder fahren als Hartz-IV-Empfänger Luxusschlitten. Seit knapp zwei Jahren kann der Staat leichter deren Vermögen einziehen.

Die niedersächsische Justiz hat 2020 mehr als 5,7 Millionen Euro aus Straftaten zugunsten der Landeskasse abgeschöpft. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Justizministeriums in Hannover vom Ende des Jahres hervor. Eigentlich erhalten bei Straftaten die Geschädigten ihr Vermögen zurück, die Landeskasse kommt laut Ministerium erst dann zum Zug, wenn ein Geschädigter nicht existiert oder nicht festgestellt werden kann.

Insgesamt sei bis 31. August in 8269 Fällen Vermögen im Wert von geschätzt 75,1 Millionen Euro eingezogen worden. Darin sind die rund 5,7 Millionen Euro teilweise enthalten, die der Landeskasse bis Dezember zugutekamen. Im gesamten Jahr 2019 hatte der Wert bei etwa 78,9 Millionen Euro gelegen.

Der Landeskasse kamen davon 2019 wiederum knapp 5,3 Millionen Euro zugute. 2018 wurde hier eine Rekordsumme verzeichnet: Mehr als eine Milliarde Euro - davon stammte der allergrößte Teil aus VW-Bußgeldverfahren (etwa 995 Millionen Euro).

Straftaten dürfen sich nicht lohnen, ist laut Ministerium das Ziel, das hinter der sogenannten Vermögensabschöpfung steckt. "Praktisch relevantes Beispiel dafür: Ein Drogenhändler muss seine Einnahmen abgeben", erklärte ein Sprecher. Auch im Kampf gegen Clan-Kriminalität gilt sie als probates Mittel.

2017 ist die Beschlagnahmung der Gelder von Straftätern durch ein neues Bundesgesetz einfacher geworden. Vermögen kann jetzt schon vorläufig sichergestellt werden, wenn die Besitzer nicht in der Lage sind nachzuweisen, dass sie es legal erworben haben. Zuvor lag die Beweislast, dass das Geld aus Verbrechen stammt, beim Staat. Die Regelung stützt sich auf Vorbilder aus Italien, wo der Staat im Kampf gegen die Mafia ähnlich vorgeht.