Braunschweig.

Das Amtsgericht Braunschweig hat Strafbefehle gegen die ehemalige Leitung der Landesaufnahmebehörde (LAB) wegen möglicher Verschleierung von Sozialbetrug durch Flüchtlinge abgelehnt. Eine Strafverfolgung sei nicht in die Zuständigkeit der Beschuldigten gefallen, teilte das Gericht am Dienstag. Aus dem Beschluss vom 13. November geht hervor, dass das Gericht keine Pflicht zum Handeln sah.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte die Strafbefehle gegen die frühere LAB-Leitung beantragt, weil diese einen Sozialbetrug von Flüchtlingen mit Millionenschaden versucht haben soll zu verschleiern. Der Leiter sollte 10 800 Euro zahlen, weil er trotz Hinweisen einer Mitarbeiterin nichts gegen die Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit Aliaspersonalien unternommen haben soll. Seine Stellvertreterin sollte einen Strafbefehl über 9000 Euro zahlen, weil sie die Mitarbeiterin angewiesen haben soll, belastende Unterlagen im Archiv zu deponieren, damit die Justiz nicht gegen die Asylbewerber vorgeht.

Eine rechtliche Pflicht zur Einleitung der Strafverfolgung ergab sich für das Gericht weder aus den Funktionen der Beschuldigten noch aus den Dienstvorschriften. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel dagegen eingelegt habe. Zuständig sei nun das Landgericht.

Das Verfahren läuft bereits seit Anfang 2017. Gegen Hunderte Flüchtlinge vor allem aus dem Sudan wurde zwischenzeitlich ermittelt, weil sie sich während des großen Zuzugs 2015 in Niedersachsen mehrfach mit unterschiedlichen Identitäten registriert hatten. Die Ermittler gehen von einem Millionenschaden aus. Seit Juni 2016 werden beim Registrieren von Asylbewerbern Fingerabdrücke genommen und ein Foto gemacht. Das soll den Betrug mit Mehrfachidentitäten verhindern.