Bremen.

Wegen eines falsch entfernten Organs erhält ein 21 Jahre alter Mann 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Auf diese Summe haben sich der Kläger, die Krankenhausgesellschaft und der betroffene Arzt am Mittwoch in einem Vergleich vor dem Landgericht Bremen geeinigt, wie der Gerichtssprecher sagte. Der Arzt sowie die Krankenhausgesellschaft haften demnach außerdem für zukünftige, heute noch nicht vorhersehbare Schäden, die auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sind.

Der Arzt hatte dem Kläger im Oktober 2017 im Krankenhaus aus Unachtsamkeit die linke, gesunde Niere statt der Milz entfernt. Gegen den Mediziner wurde deshalb im Juni 2019 ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen, er musste 30 000 Euro zahlen.

Dem Gerichtssprecher zufolge forderte der junge Mann in dem Zivilrechtsstreit zunächst rund 350 000 Euro Schadenersatz, Schmerzensgeld und den Ersatz zukünftiger Schäden. Nach dem Vergleich haben beide Parteien nun drei Wochen Zeit. Wenn sie den Vergleich bis dahin nicht widerrufen, ist er gültig.