Lüneburg.

Der Prozess am Verwaltungsgericht Lüneburg um die Verhüllung eines Denkmals zu Ehren der deutschen Wehrmacht in der Hansestadt hat am Mittwoch begonnen. Ein Holocaust-Überlebender und zwei weitere Menschen jüdischen Glaubens sehen sich von dem Mahnmal in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Gedenkstein für die 110. Infanterie-Division der Wehrmacht wurde 1960 errichtet, schon seit längerem gibt es darüber eine Debatte.

Einer der Kläger, ein in Budapest lebender Holocaust-Überlebender, habe in Lüneburg 2015 den Prozess gegen den NS-Mann Oskar Gröning als Nebenkläger verfolgt, teilte das Gericht mit. Bei diesem Besuch sei er auf den Gedenkstein aufmerksam geworden und habe das Verfahren ins Rollen gebracht. Zu den weiteren Klägern gehören ein Mann aus London und eine Frau aus Laatzen bei Hannover.

Derzeit ist der 1960 aufgestellte Gedenkstein beschmiert. Die Stadt ließ eine erläuternde Tafel daneben aufstellen. Die Tafel weist darauf hin, dass ein Veteranenverband das Denkmal errichtete, das an die 110. Infanterie-Division erinnert. Diese Einheit sei 1940/41 im Raum Lüneburg für den Überfall auf die Sowjetunion aufgestellt worden, der als Angriffs- und Vernichtungskrieg geführt wurde.