Hannover.

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Eine Frau aus Garbsen und ein Schädlingsbekämpfer haben sich über eine Schadenersatzklage wegen möglicherweise gesundheitsschädlicher Chemikalien nicht einigen können. Nach Einschätzung des Gerichts deute zwar einiges darauf hin, dass ein Anspruch der Frau bestehe - Zweifel bestünden aber an der Höhe des Schadenersatzes, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hannover am Mittwoch. Die Frau aus der Region Hannover hatte auf Erstattung von Renovierungskosten - darunter Malerarbeiten, neues Parkett und neuer Teppich - von etwa 26 000 Euro geklagt. Eine Entscheidung soll am 12. August verkündet werden. (Az.: 11 O 294/19)

Die Frau hatte geklagt, weil sie davon ausgeht, dass in ihrem Haus in Garbsen bei Hannover gesundheitsschädliche Chemikalien versprüht wurden - sie lebt dort mit ihrem Mann und zwei Kindern. 2016 hatte sie den Schädlingsbekämpfer beauftragt, gegen Katzenflöhe vorzugehen. Die Firma versprühte Chemikalien auf Teppichböden, Polstermöbeln, Matratzen, Bettwäsche, Kinderspielzeug und Bekleidung. Wenig später kämpfte die Familie mit Hautrötungen an den Händen, Hautveränderungen und stechenden Schmerzen, bei der Frau wurden akut erhöhte Leberwerte und Rückstände von Chemikalien im Urin festgestellt.

Nach Gerichtsangaben hatte der Schädlingsbekämpfer auf Nachfrage der Frau erklärt, die Chemikalien seien derart harmlos, dass man sie auch trinken könne - die Mittel würden auch in Kindergärten und Pflegeheimen verwendet. Das Amtsgericht Neustadt verurteilte die Firma 2017 bereits zu einer Geldstrafe.