Salzgitter.

Das Verfahren gegen eine Ärztin wegen des Todes eines fünfjährigen Jungen in Salzgitter ist am Dienstag unter Auflagen eingestellt worden. Die 49-Jährige solle eine Geldauflage von insgesamt 10 000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen zahlen, teilte das Amtsgericht Salzgitter mit. Der Beschluss des Schöffengerichts erfolgte laut einer Gerichtssprecherin auf Antrag der Staatsanwaltschaft. (Az.: 8 Ls 701 JS 61171/17)

Die Notärztin hatte ihr zufolge zuvor ihr Bedauern über den Tod des Kindes ausgedrückt. Sie habe in der Nacht November 2017 alles untersucht, was ihr möglich gewesen war. Seit dem Vorfall sei sie dienstunfähig und in psychiatrischer Behandlung. Ob sie jemals wieder als Kinderärztin arbeiten könne, wisse sie nicht.

Der Angeklagten wurde vorgeworfen, den Jungen nicht sachgemäß behandelt zu haben. Das führte aus Sicht der Staatsanwaltschaft dazu, dass sie eine schwere Erkrankung sorgfaltspflichtwidrig nicht erkannte. Der Junge war Mitte November 2017 in der elterlichen Wohnung gestorben, laut Obduktion infolge einer ausgeprägten Bauchfellentzündung.

Das Kind hatte laut Anklagebehörde kurz zuvor über verstärkte Bauchschmerzen geklagt und sich übergeben. Seine Eltern brachten ihn daraufhin in die Notaufnahme. Die Beschuldigte soll ein Zäpfchen verabreicht und das Kind entlassen haben. Als der Junge wenige Stunden später schwer atmete, riefen die Eltern einen Rettungswagen. Das Kind verstarb jedoch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte.