Hannover.

Die erlaubte Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Niedersachsen wird zum 6. Juli von 250 auf 500 angehoben. Das teilte die Landesregierung am Freitag in Hannover mit. Man müsse immer zwischen dem Infektionsrisiko sowie der Ermöglichung des kulturellen Lebens und dem wirtschaftlichen Überleben der Veranstalter abwägen, erklärte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Andere Bundesländer hätten schon jetzt eine höhere Obergrenze, ohne dass es zu größeren Corona-Ausbrüchen gekommen sei. "Deshalb wird auch Niedersachsen jetzt etwas mutiger." Das Land wolle aber vorsichtig und umsichtig vorgehen.

Voraussetzung für die Veranstaltungen ist weiterhin, dass die Zuschauer mindestens eineinhalb Meter Abstand zu anderen Gästen einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von maximal zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste drinnen einen Mund-Nase-Schutz tragen und Sitzplätze einnehmen. Neu ist, dass sie den Mundschutz am Sitzplatz ablegen dürfen. Das sei vor allem für Kinos wichtig, für die der Verkauf von Popcorn, Cola und Eis wirtschaftlich besonders relevant sei, sagte der Referatsleiter für Recht und Verfassung der Staatskanzlei, Jens-Martin Weißer.

Ursprünglich wollte die Regierung in dieser Woche eine komplett überarbeitete, kompakte Neufassung des Corona-Regelwerks vorlegen. Weil der Entwurf dafür aber immer noch 34 Seiten umfasste, wurde das Vorhaben um eine Woche verschoben. "Das ist auch für sehr gute Juristen (...) eine wirkliche Herausforderung", sagte Pörksen. Die Neufassung soll am 10. Juli der Öffentlichkeit vorgestellt werden.