Bremen.

Die blinde Sängerin Corinna May will mit einer Beschwerde vor dem Bremer Staatsgerichtshof bessere Bedingungen für blinde Menschen bei Wahlen erreichen. Nach Angaben ihres Managements wird die 49-Jährige beim Auftakt der Verhandlung am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) dabei sein. Dem Gericht zufolge rügt die Sängerin, blinden Menschen sei nicht möglich, uneingeschränkt zu wählen. (Az.: St 2/19)

"Als Beispiele nennt sie die Gestaltung der Wahlbenachrichtigung, die Ausstattung der Wahllokale sowie die fehlenden Kenntnisse der Wahlhelfer im Umgang mit blinden oder sehbehinderten Menschen", teilte das Gericht vorab mit. May trat 2002 mit dem Lied "I Can't Live Without Music" für Deutschland beim Eurovision Song Contest an.

Nach Problemen, sich an der Bürgerschaftswahl 2019 in Bremen zu beteiligen, hatte May Einspruch beim Wahlprüfungsgericht eingelegt. Der Einspruch wurde zurückgewiesen, nun kämpft May vor dem Staatsgerichtshof.