Lüneburg.

In den Klageverfahren um die Luftreinhaltepläne der Städte Osnabrück und Hannover zeichnen sich einvernehmliche Lösungen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg einigten sich am Mittwoch die Beteiligten daher darauf, die Verfahren zunächst ruhen zu lassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az.: 12 KN 192/18 und 12 KN 57/20)

Streitpunkt sind zu hohe Stickstoffdioxidwerte in beiden Städten, die in den vergangenen Jahren an einigen Messstellen über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lagen. Die DUH hatte gegen beide Städte Klagen eingereicht.

Die Stadt Hannover und die DUH haben sich nun darauf geeinigt, sich gemeinsam auf Maßnahmen zu verständigen und so eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Die Stadt Osnabrück habe ihrerseits zugesagt, der DUH Unterlagen über die zur Verbesserung der Luftqualität geplanten neuen Fahrzeuge zu übersenden, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die Stadt hatte angekündigt, ihre Busflotte zu modernisieren und unter anderem stärker auf Elektrofahrzeuge zu setzen. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge seien von der DUH nicht gefordert worden.