Hannover.

Das Innenministerium hat die Datenübermittlung von Menschen an die Polizei verteidigt, die nach einem positiven Coronavirus-Test unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Daten würden nur auf den Leitstellen zum Schutz der Beamten in Einsatzsituationen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht, teilte das Ministerium am Montag mit. Gesundheitsdaten oder ärztliche Befunde würden nicht übermittelt. Außerdem überwache die Polizei anhand der Daten nicht aktiv, ob Betroffene sich an die Quarantäne halten. Bei Hinweisen auf Verstöße könnten die Ermittler aber überprüfen, wer tatsächlich unter Quarantäne steht.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes, Barbara Thiel, hatte moniert, für die Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten und die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht sei eine Gesetzesgrundlage und nicht lediglich ein Erlass des Gesundheitsministeriums nötig. Sinnvoller sei es, die Polizei mit Schutzausrüstung zu versorgen.

Das Innenministerium betonte, dass die Schutzausrüstung der Polizei frühzeitig verbessert worden sei. Zusätzlich zum üblichen Schutzmaterial in den Streifenwagen seien dort nun Schutzbrillen und -masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel verfügbar. Die entsprechenden Bestände auch von Schutzanzügen seien landesweit aufgestockt worden. Zudem hätten alle Polizeiwachen Acrylschutzwände erhalten, die als weitere Schutzmaßnahme fest installiert wurden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) würdigte den Einsatz zum Schutz der Beamte. "Das Innenministerium gibt sich viel Mühe, man muss abwarten, wie häufig das Material verwendet wird", sagte GdP-Landeschef Dietmar Schilff. Auf die frühzeitige Forderung der Gewerkschaft nach einem besseren Schutz sei reagiert worden.