Hannover.

Teure Anzüge: Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen hat das Land aufgefordert, Personenschützern eine Einkleidungsbeihilfe zu bezahlen. Bislang zahlten angehende Personenschützer die Erstausstattung mit Arbeitskleidung - in der Regel Anzüge, Businesshemden und -schuhe - aus eigener Tasche, teilte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Donnerstag mit. Mit der Wahl von Ursula von der Leyen zur EU-Kommissionspräsidentin seien auch niedersächsische Behörden zusätzlich gefordert, so übernehme ein mobiles Einsatzkommando im Landeskriminalamt den Personenschutz innerhalb Deutschlands. Knapp 20 zusätzliche Personenschützer seien dafür erforderlich.

Personenschützer und Personenschützerinnen sollten dem Protokoll entsprechend gekleidet sein, argumentierte die GdP. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern zahle Niedersachsen den Kolleginnen und Kollegen keine Einkleidungsbeihilfe. Daher müssten die Betroffenen die benötigte Arbeitskleidung für rund 1500 Euro selbst bezahlen. Für den Ersatz abgenutzter Bekleidung würden 271,20 Euro erstattet - aber nur alle vier Jahre.

"Das Finanzministerium lehnt eine Erhöhung mit der Begründung ab, dass diese Kleidung auch bei privaten Anlässen wie Jubiläen oder Hochzeiten getragen werden könne", sagte GdP-Vize Martin Hellweg. Auch sehe es das Ministerium als nicht ersichtlich an, dass für die Beamtinnen und Beamten höhere Kosten entstünden.