Braunschweig.

Verdi geht gerichtlich gegen die für 2020 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Braunschweig vor. Gegen die entsprechende Verfügung der Stadt sei eine Klage und ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht worden, teilte die Gewerkschaft am Mittwoch mit. "Die Sonntagsruhe ist gesetzlich geschützt und die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf", sagte Verdi-Sprecher Sebastian Wertmueller.

Es müsse ganz besondere Gründe geben, wenn im gesamten Stadtgebiet viermal im Jahr an einem Sonntag die Einzelhandelsgeschäfte aufmachen sollen. Verdi bezweifelt unter anderem, dass Veranstaltungen in der Innenstadt Anlässe für Sonntagsöffnungen in weit entfernten Gewerbegebieten begründen können. Die Stadt teilte auf Anfrage mit, dass die Verwaltung im Verfahren Stellung genommen habe und nun die Entscheidung im Eilverfahren abwarte.

Der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer in Niedersachsen (IHKN), Hendrik Schmitt, kritisierte Unklarheiten beim Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten. Man weise seit geraumer Zeit auf die unsichere Rechtslage hin und bitte den Gesetzgeber, Klarheit zu schaffen. Er hoffe, dass die Verwaltungsvorschrift so ausformuliert werde, dass Handel und Kommunen noch in 2020 mehr Planungssicherheit bei der Antragstellung und Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen erhalten.