Lüneburg. Die Polizei nutzt in Hannover Kameras zur Überwachung, doch es gibt seit Jahren Widerstand dagegen. Viele Geräte wurden schon abgeschaltet, bei anderen müssen nun die Richter entscheiden, auch vor dem Hintergrund neuer Regelungen. Doch es gibt offene Fragen.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat seine Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit von Überwachungskameras der Polizeidirektion Hannover vertagt. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher am Dienstag. (11 LC 149/16)

"Es konnte nicht ausreichend geklärt werden, was die Kameras genau aufnehmen und welchen Bereich sie abbilden", erklärte der Gerichtssprecher in Lüneburg. "Auch ist unklar, ob auf die Kameras rechtzeitig hingewiesen wird." Bis Ende Januar sollen laut Polizei alle Standorte mit neuen, einheitlichen Hinweisen versehen werden.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Juni 2016 nur 22 von damals 78 Kameras der Polizeidirektion abgesegnet. Mit ihnen sollten Kriminalitätsschwerpunkte oder gefährdete Gebäude wie Konsulate oder jüdische Einrichtungen überwacht werden. Die anderen 56 Kameras sollten nicht weiter betrieben werden.

Seit Dienstag wird in Lüneburg über acht dieser Geräte verhandelt, die Ermittler wollen sie weiter einsetzen. Ein Hannoveraner wehrt sich seit Jahren gegen die Kameraüberwachung. Nach seiner Einschätzung verstößt der Einsatz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Von den übrigen 48 Kameras wurden nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts 16 abgebaut oder stillgelegt, 32 wurden der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überlassen. Kameras für die Verkehrsüberwachung durften laut Verwaltungsgericht keine Möglichkeit zum Aufzeichnen und Heranzoomen haben. Die Polizeidirektion hat im Falle der acht anderen Kameras Berufung eingelegt, um sie weiterhin betreiben zu können. Nur in einem Fall geht es dabei um eine dauerhafte Beobachtung. Die sieben anderen sollen nur bei bestimmten Anlässen wie Messen oder großen Sportveranstaltungen genutzt werden.

Bei der anstehenden Entscheidung des OVG geht es auch um die Frage, ob das neue niedersächsische Polizeigesetz mit seinen Bestimmungen zur Übertragung und Aufzeichnung von Bildern als rechtliche Grundlage für den Kameraeinsatz ausreichend ist. Die neuen Regelungen waren im Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz habe nach ihren derzeitigen Erkenntnissen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung an den acht Standorten, sagte ein Sprecher am Dienstag. Die Geräte würden auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes betrieben.

Die Polizeidirektion Hannover betreibt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach eigenen Angaben zurzeit Kameras an 30 Standorten und beruft sich dabei auf das Polizeigesetz. "Die Videoüberwachung erfolgt zum Erkennen und der Abwehr von Gefahren und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten", heißt es dazu auf der Homepage. Bei 23 der Kameras werde dauerhaft aufgezeichnet. Nach fünf Tagen, fünf Stunden und 32 Minuten werden die Aufnahmen automatisch überschrieben.