Bückeburg. Der 23-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Doch das Gericht konnte nicht beweisen, dass er den Tod des Kindes verschuldet hat.
axö
Bückeburg. Der 23-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Doch das Gericht konnte nicht beweisen, dass er den Tod des Kindes verschuldet hat.
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