Celle. Die zwei in Celle angeklagten IS-Rückkehrer aus Wolfsburg haben sich nach Einschätzung des Oberlandesgerichts von der Terrormiliz distanziert. Von ihnen gehe nicht die Gefahr weiterer Terroraktivitäten aus, erklärte das Gericht am Montag.
Die Richter erlaubten es den 26 und 27 Jahre alten Angeklagten deswegen, statt hinter einer Abtrennung aus Sicherheitsglas künftig bei ihren Anwälten im Gerichtssaal zu sitzen. Die zwei Männer hätten das Tatgeschehen weitgehend gestanden und sich davon auch durch ihre Flucht aus Syrien zurück nach Deutschland distanziert, erklärte der Vorsitzende Richter. Es gebe keine Gefahr mehr, dass sie ihre Aktivitäten für den sogenannten Islamischen Staat fortsetzten.
Die beiden Deutsch-Tunesier sollen sich der Terrormiliz 2014 in Syrien und dem Irak angeschlossen haben. Einer der beiden soll gekämpft haben, der andere stand nach Auffassung der Anklage kurz davor, einen Selbstmordanschlag in Bagdad zu begehen. Den beiden jungen Leuten drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Am Montag wurde als Zeugin eine LKA-Beamtin befragt, die an den Ermittlungen gegen die beiden beteiligt war. Dabei zeichnete sich ein in einigen Aspekten widersprüchliches Bild des 26-jährigen Angeklagten. Noch in der Haft nach der Rückkehr nach Deutschland habe er sich als Fan des IS ausgegeben - möglicherweise aber um zu prahlen, sagte die LKA-Beamtin. Auf dem Handy des Mannes wurden nach der Rückkehr auch Videos von Massenhinrichtungen gefunden. Die Beamtin sagte auch aus, dass Helfer des Anwerbers, der in Wolfsburg zahlreiche junge Menschen in die Fänge der Terrororganisation trieb, auch in einer Hildesheimer Moschee aktiv waren.
Aus den Aussagen der Fahnderin wurde ebenfalls deutlich, dass gegen weitere Mitglieder der Wolfsburger Celle von radikalisierten Islamisten derzeit Ermittlungen laufen. Obwohl den Behörden die Umtriebe in Wolfsburg seit langem bekannt sind, konnte der 26 Jahre alte Angeklagte nach Syrien ausreisen, ohne dass dies zunächst auffiel. Erst über ein von ihm bei Facebook gepostetes Foto, auf dem er im Irak in Kampfmontur vor einer IS-Flagge posiert, wurden die Fahnder aufmerksam, sagte die LKA-Beamtin aus.
Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt an diesem Donnerstag über die Klage eines als Flüchtling in Deutschland anerkannten Afghanen, der nach Einschätzung der Behörden nach Kabul reisen will, um dort Anschläge zu verüben. Deshalb wurde sein Reiseausweis für Flüchtlinge nicht verlängert und ein Ausreiseverbot verhängt. Außerdem muss der Mann sich dreimal pro Woche bei der Polizei melden. Der Afghane widerspricht dem Vorwurf, dass er Kontakte zu mehreren militanten Netzwerken unterhält und klagt gegen die Beschränkungen gegen ihn.
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