Landtag

Niedersachsen will Ausländern Wahlrecht ermöglichen

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Dauerhaft in Niedersachsen lebende Ausländer sollen nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung künftig auch an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen

Dauerhaft in Niedersachsen lebende Ausländer sollen nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung künftig auch an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Teilhabe sei die beste Integration. CDU will kommunales Wahlrecht als Privileg der deutschen Staatsbürger erhalten.

Hannover. Ohne deutschen Pass zur Wahlurne: Die rot-grüne Landesregierung möchte künftig auch Ausländern aus nicht europäischen Ländern das kommunale Wahlrecht erteilen. Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP sollen die rund 175 000 derzeit im Land lebenden Ausländer aus sogenannten Drittstaaten künftig bei den Wahlen von Bürgermeistern, Kreistagen und Landräten mitbestimmen. Nur die CDU stimmte am Donnerstag gegen einen Antrag der Landesregierung, der zum Ziel hat, sich im Bundesrat mit anderen Bundesländern für die notwendige Änderung des Grundgesetzes einzusetzen.

Teilhabe sei die beste Integration, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) im Plenum. Es gebe keinen Grund Ausländern das kommunale Wahlrecht vorzuenthalten. Bisher sind bei Kommunalwahlen nur Deutsche und hier lebende Angehörige anderer EU-Staaten aktiv wie passiv wahlberechtigt. Nach der Zustimmung zum rot-grünen Antrag werde sich Niedersachsen nun im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einsetzen. Einen ersten Anstoß dazu hatte es bereits von der Landesregierung aus Rheinland-Pfalz gegeben.

Gegenstimmen nur von der CDU

Die Ausweitung des Wahlrechts sei ein Gradmesser, ob man Teilhabe wirklich ernst meine, sagte der Grünen-Politiker Belit Nejat Onay. Zustimmung gab es auch von der FDP-Fraktion: „Viele Menschen empfinden Deutschland als ihre Heimat“, sagte Jan Oetjen.

Vehemente Gegenstimmen gab es einzig von der CDU-Fraktion. Sie mahnte an, dass weniger Ausländer an einer Einbürgerung interessiert seien, sollten sie vorab das Wahlrecht erhalten. Das aktive und passive Wahlrecht sei ein hohes Gut und solle an die Staatsbürgerschaft gebunden bleiben, sagte Angelika Jahns.

Nach ihrer Ansicht wirke eine Ausweitung des Wahlrechts zudem genau der Integration entgegen: „Warum sollte jemand noch die Motivation haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn er bereits maßgebliche Rechte eines deutschen Staatsbürgers besitzt, wie etwa das kommunale Wahlrecht?“, fragte Jahns.

Andere Länder, so Jahns, machten das Wahlrecht für Ausländer zudem davon abhängig, ob ihre eigenen Staatsangehörigen im Ausland auch wählen dürften. Zudem sei das Ausländer-Wahlrecht oft an verschiedene Auflagen geknüpft, etwa eine Registrierung in Wählerlisten oder ein Gelöbnis auf die jeweilige Verfassung und das Landesrecht.

„All diese Voraussetzungen sucht man im Antrag von Rot-Grün vergebens“, sagte Jahns. „Wir wünschen uns zu dieser sensiblen Frage, die das Grundverständnis unseres Staates betrifft, dass die Bürger in die Diskussion stark miteinbezogen werden.“ ‎In dieser Frage dürften die Parlamente nicht gegen den Willen der Bürger entscheiden.

( dpa )