Göttingen . Die Revision richtet sich dagegen, dass das Gericht den Straftatbestand des versuchten Totschlags nicht angewendet hat.
Göttingen
Göttingen . Die Revision richtet sich dagegen, dass das Gericht den Straftatbestand des versuchten Totschlags nicht angewendet hat.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen