Stralsund (dpa/mv). Polizisten hatten in einer Greifswalder Wohnung eine zerstückelte Leiche entdeckt. Zwei Männer waren zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer hat nun Rechtsmittel eingelegt.

Im Prozess um eine zerstückelte Leiche hat einer der beiden verurteilten Männer Rechtsmittel eingelegt. Er soll bei der Zerteilung des Opfers mitgeholfen haben und war wegen versuchter Strafvereitelung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen, teilte das Landgericht Stralsund am Donnerstag mit. Zuerst hatte der NDR berichtet.

Das Urteil gegen den Hauptangeklagten ist dagegen nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig - der 28-Jährige war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Polizei hatte im vorigen Herbst die zerstückelte Leiche eines 38-Jährigen in der Greifswalder Wohnung des Hauptangeklagten entdeckt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer zusammen Alkohol tranken und der 28-Jährige den Älteren dann im Streit so schwer verletzte, dass er starb. Den Körper des Toten soll er wenig später zerteilt haben.