Schwerin (dpa/mv). Der Landesverband Erneuerbare Energien sieht die langen Genehmigungsprozesse für Windräder kritisch und fordert einen Erlass, der die Verfahrensdauer vorgibt.

Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen dauern einer Studie der Fachagentur Windenergie zufolge in keinem Bundesland so lange wie in Mecklenburg-Vorpommern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Jahresbeginn 2023 bis 30. März 2024 habe mehr als drei Jahre betragen, genau 38,9 Monate, teilte der Landesverband Erneuerbare Energien MV am Donnerstag unter Berufung auf die Studie mit. Das sei der letzte Platz im Vergleich der Bundesländer. Der Bundesdurchschnitt habe bei gut zwei Jahren - genau 25,4 Monaten - gelegen. Am schnellsten geht es demnach in Bayern mit 9,1 Monaten.

Dem Verband zufolge sind die Verfahrensdauern zuletzt länger geworden. In den Jahren 2018 bis 2022 habe es in MV im Schnitt 32,8 Monate gedauert, bis ein Windrad genehmigt war. Bundesweit seien es 22,7 Monate gewesen.

Eine Sprecherin des Landesverbandes sagte, oft komme es erst nach Untätigkeitsklagen gegen die zuständigen Behörden zur Genehmigung. Mit 24 anhängigen Klagen liege MV derzeit ebenfalls bundesweit an der Spitze. Sie beträfen alle das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Westmecklenburg.

Der Vorsitzende des Landesverbandes, Johann-Georg Jaeger, kritisierte die lange Dauer: „Dies bedeutet nicht nur eine zeitliche Verzögerung beim Klimaschutz, sondern verbraucht bei den Genehmigungsbehörden und den Projektentwicklern unnötige personelle und finanzielle Ressourcen, die wir eigentlich nicht haben“ Er forderte von der Landesregierung einen Erlass, der die Dauer von Genehmigungsverfahren für die Windenergie klar definiere. Die Prüfungspunkte müssten auf ein „wirklich notwendiges“ Maß reduziert werden.

Die Fachagentur Windenergie, die für die Studie bundesweit die Dauer von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen verglich, wurde 2013 auf Initiative des Bundes gegründet. Mitglieder sind Angaben auf der Internetseite zufolge der Bund, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen.