Stralsund (dpa/mv). Wegen zwei Würgeattacken auf seine Ex-Frau hat ein Gericht den Täter zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwältin wollte neun Jahre Haft und legte Revision ein. Nun soll der Bundesgerichtshof das Ganze prüfen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Stralsund im Fall von zwei Würgeattacken eines Mannes gegen seine Ex-Ehefrau eingelegt. Damit müsste der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Mann aus Bad Sülze (Vorpommern-Rügen) noch einmal überprüfen, wie eine Sprecherin des Landgerichtes am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte den 46-Jährigen vor einer Woche wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Verurteilte hatte nach Auffassung des Gerichtes seiner Ex-Frau am 22. Dezember 2022 nach Streit von hinten ein Ladekabel um den Hals gelegt und die Schlinge zugezogen. Die Frau konnte sich nur knapp befreien und fliehen. Der Mann lief hinterher und hatte sie im Freien nochmals geschlagen und gewürgt, bis eine Zeugin einschritt. Die Staatsanwältin hatte dafür neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert, da der 46-Jährige in Tötungsabsicht gehandelt habe. Das sah das Landgericht aber anders. Der Mann hatte vor Gericht geschwiegen.

Sein Anwalt forderte eine Haftstrafe von unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Landgericht hatte den Haftbefehl am Prozessende aufgehoben, so dass der Verurteilte wieder freikam.