Schwerin. Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern stockt. Auch drei Monate nach dem Ende der Abgabefrist fehlen zahlreiche Erklärungen. Viele Immobilienbesitzer wehren sich zudem gegen bereits verschickte Bescheide.

Das Finanzministerium in Schwerin hat bisher rund 635.000 Erklärungen zur Feststellung der reformierten Grundsteuer erhalten. „Somit fehlen noch etwa 11 Prozent der Erklärungen“, teilte das Ministerium in der Landeshauptstadt mit. Rund 160.000 Erinnerungsschreiben wurden daher im Land verschickt, wobei das System bei 178.000 Einträgen fehlende oder fehlerhafte Angaben gemeldet hatte. Ende Januar war die zwischenzeitlich verlängerte Abgabefrist abgelaufen.

Doch nicht nur die Erklärungen sorgen in der Behörde für Zusatzarbeit, viele Immobilienbesitzer wehren sich gegen die bereits verschickten insgesamt über 300.000 Doppelbescheide zu Grundsteuerwert und -messbetrag. „Zirka 14 Prozent der Grundsteuerwertbescheide und 10 Prozent der Grundsteuermessbescheide wurden durch Einspruch angefochten“, so das Ministerium.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert, weil die bisherigen Kalkulationen zum Wert einer Immobilie auf völlig veralteten Daten beruhten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer wichtigste Einnahmequelle der Kommunen zur Finanzierung ihrer Ausgaben etwa für Schulen, Kitas Straßenbau oder Kultur.