Schwerin (dpa/mv). Unfreiwillig Gutes tun in vielen Fällen diejenigen im Nordosten, die von Gerichten zu Geldauflagen verurteilt werden: Mehr als die Hälfte der Summe wird einem sozialen Zweck zugeführt.

Die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 mit ihren Urteilen rund 1,4 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. In den Ermittlungs- und Strafverfahren seien rund 807.000 Euro davon gemeinnützigen Vereinen zugesprochen worden, teilte das Justizministerium in Schwerin mit. Die zehn meistbedachten Organisationen sind demnach auf der Homepage transparent ausgewiesen.

Im vergangenen Jahr profitierte der Liste nach besonders die „Stiftung Betroffen“, diese hilft laut Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) an Krebs erkrankten Menschen und erhielt 30.500 Euro. Zudem wurden 25.000 Euro der sozial-diakonischen Arbeit der Evangelischen Jugend und 20.750 Euro der Bürgerstiftung Wismar zugewiesen. Die Gesamthöhe der Zuwendungen bewegte sich laut dem Justizministerium im Jahr 2022 auf einem ähnlichen Niveau wie 2021.

Insgesamt seien in den vergangenen zehn Jahren 14 Millionen Euro an Geldauflagen auferlegt worden, 8,7 Millionen Euro davon wurden gemeinnützigen Vereinen zugesprochen. Dem Ministerium zufolge führt das Oberlandesgericht in Rostock eine Liste mit derzeit rund 650 Vereinen, die infrage kommen. Diese müssen ihre Gemeinnützigkeit zuvor nachweisen.