Stralsund (dpa/mv). In Bad Sülze ist ein Streit eines getrennt lebenden Paares mit Würgeattacken zu Ende gegangen. Der 46-jährige Mann wird zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Anklägerin wollte aber noch viel mehr.

Für zwei Gewaltattacken gegen seine Ex-Frau hat das Landgericht Stralsund einen Mann aus Bad Sülze (Vorpommern-Rügen) zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 46-Jährige sei im ersten Fall der gefährlichen Körperverletzung und im zweiten Fall der Körperverletzung schuldig, sagte Richter Kai Klingmüller am Montag. Der Verurteilte hatte die 43-jährige Ex-Ehefrau am 22. Dezember 2022 zu sich in die Wohnung laden lassen, um angeblich mit ihr über den gemeinsamen Sohn zu sprechen. Dabei war es zum Streit gekommen.

In der Folge hatte der 46-Jährige der Ex-Ehefrau, von der er schon seit Monaten getrennt lebte, von hinten ein Ladekabel um den Hals gelegt und sie gewürgt, wie Klingmüller sagte. Während des Würgens sei der Mann aber „von seinem Tötungsvorsatz wieder zurückgetreten“. Die 43-jährige Frau hatte sich nach Auffassung der Kammer damals befreien können, aber nur weil der Verurteilte seine Tat nicht fortsetzte. Damit rückte die Kammer vom Vorwurf des versuchten Mordes, wie es angeklagt war, ab.

Die Geschädigte lief weg, der Mann folgte ihr aber durch das Treppenhaus ins Freie. Vor dem Mehrfamilienhaus kam es bei Dunkelheit zu einer weiteren Gewaltattacke. Der 46-Jährige habe sie geschlagen und nochmals gewürgt, dann aber von der Frau abgelassen. Eine Zeugin hatte ihm gedroht, die Polizei zu holen, wie sie auch vor Gericht aussagte.

Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Deren Vertreterin hatte neun Jahre Freiheitsstrafe für den Mann wegen versuchten Mordes verlangt. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren plädiert, die möglichst zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verurteilte, der die Tat bei der Polizei gestanden hatte, vor Gericht aber schwieg, befand sich seit dem 23. Dezember 2022 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht hob den Haftbefehl gegen den Mann am Ende des Prozesses aber wieder auf. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, sagte Klingmüller. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse der 46-Jährige seine Freiheitsstrafe antreten.