Rostock (dpa/mv). Geld, Liebe, Sex, Trauer und Betrug - am Dienstag ist ein Bestatter in Rostock verurteilt worden. Laut Gericht hat er mehrere Frauen vorsätzlich um viel Geld gebracht.

Wie schon während des Großteils des Prozesses bleibt der Blick des Bestatters stoisch, als die Richterin am Amtsgericht Rostock das Urteil gegen ihn begründet. Mehrere Jahre Haft wegen des gewerbsmäßigen Betrugs dreier Frauen in mehreren Fällen - so die Entscheidung.

Man könne fast sagen, der 49-Jährige sei bei den Frauen „mit der gleichen Masche“ vorgegangen, sagte die Richterin am Dienstag. Er habe Nähe zu den Frauen hergestellt und sich einfühlsam präsentiert. Die Frauen hätten ihm finanziell geholfen - eine von ihnen mit mehr als 140.000 Euro. Am Ende seien ihnen insgesamt fast 200.000 Euro nicht zurückgezahlt worden.

Der nun Verurteilte hat bereits mehrere Vorstrafen unter anderem wegen Betrugs. Weil neun der nun verhandelten Taten in den Zeitraum fielen, für die es bereits eine Verurteilung gibt, wurde diese aufgehoben. Stattdessen verhängte das Gericht eine Strafe von drei Jahren. Für zwei weitere nun verhandelte Taten außerhalb des fraglichen Zeitraums sprach das Gericht zusätzlich eine Haftstrafe von zehn Monaten aus. Außerdem ordnete es den Einzug von etwa 195.000 Euro als Wertersatz an.

Für eine der Frauen hatte sich der Angeklagte um die Bestattung ihres verstorbenen Mannes gekümmert. Bei einer weiteren Frau ging es um die Bestattung ihres plötzlich verstorbenen kleinen Kindes. Die dritte Frau lernte den Mann ihrer Aussage nach in ihrer Funktion als Bankmitarbeiterin kennen.

Der letzte von drei Verhandlungstagen fand in einem vollen Gerichtssaal vor zahlreichen Zuschauern und mehreren Pressevertretern statt. Die Fälle sind aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt. Die Rechtsanwältin der drei Frauen sagte, weitere Betrugsverfahren gegen den Mann würden bereits vorbereitet.

Der Anwalt des Verurteilten sprach in seinem Schlussplädoyer von einer „Pressekampagne“. Sein langjähriger Mandant sei zwar ein Krimineller. „Da machen wir uns nichts vor.“ Deshalb seien aber nicht automatisch alle Handlungen seines langjährigen Mandanten kriminell. Die verhandelten Betrugsvorwürfe sah er als nicht erwiesen an. Er habe nie den Vorsatz gehabt, die Frauen zu betrügen, hatte sein Mandant gleich zum Prozessauftakt über seinen Anwalt erklären lassen.

Der Anwalt sagte am Dienstag, bei Betrug gehe es um den Vorsatz und nicht darum, ob Rückzahlungen erfolgt seien oder nicht. Die Frauen seien im Klaren über seine schwierige wirtschaftliche Lage gewesen. Er plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten.

Dem hielt die Richterin entgegen, die Opfer hätten zwar helfen wollen, seien aber davon ausgegangen, das Geld zeitnah zurückzuerhalten. Die Frauen hätten die Zahlungen teils selbst in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Der Mann habe ihnen eine nicht vorhandene Zahlungsfähigkeit vorgegaukelt. Selbst wenn die Frauen auch wegen ihrer Gefühle für den Mann mitunter auch leichtgläubig gehandelt haben könnten, hieße dies nicht, dass sie nicht betrogen worden seien.

Eines seiner Opfer hatte den nun Verurteilten am ersten Verhandlungstag einen „Meister der Manipulation“ genannt. Am Dienstag sprach ein weiteres Opfer von einer „Euphorie der Gefühle“. Die Frau - immerhin Bankkauffrau - hatte dem Mann 48.000 Euro privat und zunächst ohne Quittung geliehen.

Die 63-Jährige wies am Dienstag die Darstellung zurück, das geliehene Geld stehe in einem Zusammenhang mit Sex. „Sicher hatte der Sex bei ihm einen anderen Stellenwert. Das habe ich akzeptiert.“ Sie habe das jedoch nicht forciert und auf gar keinen Fall eingefordert. Sie hatte nach eigenen Angaben zunächst geschäftlich mit dem Angeklagten und dessen Familie zu tun. Auch da habe es nach einiger Zeit Probleme gegeben. In der Beziehung sei es dem Angeklagten zuletzt nur noch um Körperliches gegangen. Sie habe diese schließlich beendet.

Das Gericht blieb in seinem Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.