München (dpa/mv). Jahrelang hat ein Mann im Internet Kontakte mit minderjährigen Mädchen in ganz Deutschland angebahnt und sich mit manchen auch getroffen - nun hat ihn das Landgericht München I zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er sei wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und einer Vielzahl anderer Delikte schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch nach der Verkündung des Urteils.

Jahrelang hat ein Mann im Internet Kontakte mit minderjährigen Mädchen in ganz Deutschland angebahnt und sich mit manchen auch getroffen - nun hat ihn das Landgericht München I zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er sei wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und einer Vielzahl anderer Delikte schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch nach der Verkündung des Urteils.

Eines der Opfer kam der Anklage zufolge aus Rostock. Im Prozess schilderte der 51-Jährige ein Treffen mit der 15-Jährigen, die er offenbar von früher persönlich kannte. Nach Chats über sexuelle Fantasien habe er sich 2015 mit ihr in Stralsund getroffen und mit ihr anschließend in einer Ferienwohnung auf Rügen übernachtet - in einem Doppelbett. Andere Opfer kamen nach Angaben der Ermittler aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Thüringen und Brandenburg.

Der 51-Jährige sei ein „Blender“, dessen absolute Kernkompetenz darin liege, Bedürfnisse vulnerabler Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren zu erkennen und sich ihr Vertrauen zu erschleichen, sagte der Vorsitzende Richter. In manchen Fällen sei es zu Treffen gekommen. Dabei habe der Münchner sexuelle Handlungen vor und an den Mädchen vorgenommen und in einigen Fällen Geld dafür geboten, aber nicht gezahlt. In allen Fällen habe er eine extreme Dominanz gegenüber den kindlichen und jugendlichen Opfern ausgeübt. Sein Verhalten erfülle die Definition von Cybergrooming, bei dem Erwachsene im Internet gezielt Kontakte mit Minderjährigen anbahnen.

Kritik übte der Richter an den Äußerungen des Angeklagten im Prozess. Er habe den Opfern eine vermeintliche Mitschuld an den Taten zugewiesen. Der in Jena geborene Mann hatte erklärt, die Mädchen hätten ihr Alter verschleiert. Dem folgte das Gericht nicht. Der Angeklagte habe das kindliche Alter erkannt und die Strafbarkeit seines Verhaltens sei ihm bewusst gewesen.

In der Anklage hatte die Staatsanwalt Einblicke in die Taten gegeben. So ging es in den Handy-Nachrichten demnach um sexuelle Fantasien und Praktiken, einige Mädchen schickten Fotos. Der Mann sprach von „dirty talk“, schmutzigen Gesprächen. Und er betonte, dass einige Mädchen schon Erfahrungen mit älteren Männern gesammelt hätten. Auch von einem Treffen mit einer 12-Jährigen in Stuttgart hatte er erzählt. Er habe mit ihr einen schönen Nachmittag verbringen wollen.

Auch kinderpornografisches Material war bei dem Mann entdeckt worden. Im Prozess hatte er erklärt, er habe dieses gesammelt, um ein Museum für verbotene Kunst zu schaffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, die Verteidigung von drei Jahren.