Neubrandenburg (dpa/mv). Ein 73-jähriger Mann aus Neubrandenburg, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin zu sieben Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden war, muss die Haft nun verbüßen. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte, ist das Urteil gegen den Rentner rechtskräftig. Die Frist sei abgelaufen, es sei kein Rechtsmittel eingelegt worden.

Ein 73-jähriger Mann aus Neubrandenburg, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin zu sieben Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden war, muss die Haft nun verbüßen. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte, ist das Urteil gegen den Rentner rechtskräftig. Die Frist sei abgelaufen, es sei kein Rechtsmittel eingelegt worden.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Senior am 16. März wegen sexuellen Missbrauchs in elf Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten in drei Fällen schuldig gesprochen. Der Mann hatte die Taten an dem minderjährigen Mädchen vor Gericht gestanden. Sie waren zwischen Ende 2020 und Oktober 2022 erst bei Besuchen in der Wohnung der Familie des Mädchens und später in der Wohnung des Rentners passiert.

Die Enkeltochter war zur Tatzeit zwischen 11 und 13 Jahre alt. Nach Angaben ihrer Mutter leidet das Mädchen weiter an den psychischen Folgen der Taten. Das Ganze war durch Zufall aufgeflogen: Die Mutter wurde im Oktober 2022 krank, kam früher von der Arbeit nach Hause, überraschte den Senior und rief die Polizei.