Schwerin (dpa/mv). Der Bund will den Besitz von Cannabis legalisieren. Doch das Gesetz kommt, wenn überhaupt, erst in einem Jahr. Bis dahin existiert in Deutschland ein Flickenteppich, was die Strafverfolgung angeht. Das stinkt den Grünen in MV.

In Mecklenburg-Vorpommern zieht der Besitz von mehr als 6 Gramm Cannabis weiterhin strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Grünen fanden am Donnerstag im Landtag in Schwerin keine Mehrheit für ihren Antrag, im Vorgriff auf die vom Bund geplante kontrollierte Legalisierung von Cannabis die Schwelle im Land auf 20 Gramm zu erhöhen. Lediglich die FDP stimmte mit dafür.

„Die Überlegungen, Cannabis in bestimmten Bereichen zu legalisieren, sind durchaus legitim. Aber so wie es der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen fordert, kann ich mich nur dagegen aussprechen“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Sie verwies auf Bestrebungen der Länder, zunächst Erfahrungen auszutauschen und eine bundesweite Einigung zu erzielen. Darauf hätten sich die Justizminister bei ihrem Treffen Anfang November verständigt. „Ein Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns vor diesem Erfahrungsaustausch käme jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt zur Unzeit und würde unter anderem dem Beschluss der JuMiKo nicht gerecht werden“, argumentierte Bernhardt.

Widerspruch kam auch von AfD und CDU, deren Redner sich unter Hinweis auf die möglichen Suchtfolgen auch grundsätzlich gegen einen liberalen Umgang mit Drogen aussprachen. Zudem könne bei 20 Gramm längst nicht mehr von einer geringen Menge zum Eigengebrauch gesprochen werden, bei der die Ermittlungen eingestellt würden. „Von 20 Gramm könnte man 60 Joints drehen. Leute, damit können wir den ganzen Plenarsaal high machen“, sagte die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

Nach Angaben der Grünen-Landtagsabgeordneten Constanze Oehlrich gehört Mecklenburg-Vorpommern bislang zu den Ländern mit der strengsten Gesetzesauslegung, was Polizei und Justiz zusätzlich belaste. In Bremen und Berlin etwa würden die Behörden schon jetzt erst bei einer Menge von 15 Gramm aktiv. Oehlrich beklagte, dass es bislang noch keine bundeseinheitliche Regelung gebe, obwohl dies von den Verfassungsrichtern schon lange gefordert werde. Somit würden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für Delikte bestraft, für die sie in anderen Bundesländern unbehelligt blieben.

Die Bundesregierung hatte Ende Oktober Eckpunkte für die von der Ampel-Koalition geplante kontrollierte Cannabis-Abgabe beschlossen. Den Plänen zufolge sollen künftig Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis straffrei bleiben. Zudem soll der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch in Apotheken möglich werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in der Vorwoche angekündigt, die Pläne mit einem Gutachten absichern zu wollen. Ein Gesetz solle nur auf den Weg gebracht werden, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten. Ziel der Neuregelung ist, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, den Konsum insgesamt nicht auszudehnen und den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.