Greifswald (dpa/mv). Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern hat im Zusammenhang mit einem Normenkontrollverfahren die digitale Aktenführung der Landesregierung kritisiert. „Wenn das der Vorteil der Digitalisierung sein soll, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht!“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Sperling am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung einer Klage gegen zwei Corona-Verordnungen. Die Aktenführung sei zwar nicht Gegenstand der Verhandlung. „Aber der Senat wollte das mal los werden.“

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern hat im Zusammenhang mit einem Normenkontrollverfahren die digitale Aktenführung der Landesregierung kritisiert. „Wenn das der Vorteil der Digitalisierung sein soll, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht!“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Sperling am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung einer Klage gegen zwei Corona-Verordnungen. Die Aktenführung sei zwar nicht Gegenstand der Verhandlung. „Aber der Senat wollte das mal los werden.“

Dem Gericht seien digital 26.000 Aktenseiten zur Verfügung gestellt worden, die sich oft wiederholten. Der Senat habe stundenlang durch die Dokumente scrollen müssen und könne keine sinnvolle Form der Aktenführung erkennen. „Da findet man nichts wieder“, so Sperling. An den rechtlichen Vertreter der Landesregierung in der Verhandlung richtete er den „dringenden Appell“, an Schwerin weiterzugeben, dass es so nicht gehe. „Es würde niemand auf die Idee kommen, Verwaltungsakten so in Papierform zu führen.“