Neubrandenburg (dpa/mv). Ein 39-jähriger Mann hat in Neustrelitz einen Bekannten erstochen und dann Feuer gelegt. Die Bluttat sorgte im Juni für Entsetzen. Nun ist ein Urteil gefallen.

Weil er einen Bekannten in dessen Wohnung erstochen hat, muss ein 39-jähriger Mann aus Neustrelitz (Mecklenburgische Seenplatte) acht Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den geständigen Angeklagten am Dienstag des Totschlags und der versuchten schweren Brandstiftung schuldig. Es gebe - anders als von der Verteidigerin angeregt - keine Hinweise auf eine minderschwere Tat, sagte Richterin Daniela Lieschke. Der mehrfach vorbestrafte 39-Jährige hatte im Prozess die Bluttat im Juni in der Wohnung des Opfers umfassend gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Besonders schwer wiege dabei, dass das Opfer den wohnungslosen Verurteilten vorher bei sich aufgenommen hatte, weil dieser ohne Bleibe war, sagte Lieschke. Der 39-Jährige war im Frühjahr bei einer Freundin in Neustrelitz hinausgeworfen worden.

Der Verurteilte hatte angegeben, dass er mit dem 60 Jahre alten Bekannten an jenem Tag Alkohol getrunken und sich gestritten hatte. Kurz bevor er mit seinen Sachen nach draußen ging, hatte er sich ein Küchenmesser mit langer Klinge geholt und dem 60-Jährigen zweimal in den Hals gestochen. Das Opfer, ein Ex-Arbeitskollege des Angeklagten, saß auf der Couch und verblutete umgehend, da eine Schlagader durchtrennt wurde, wie eine Rechtsmedizinerin sagte.

Der Täter hatte dann das Opfer nach eigenen Worten „beerdigt“: Er legte ein Kissen auf den Toten und Kunstblumen darauf. Danach wusch er das Messer in der Küche ab, setzte ein Handtuch in Brand und ging. Der Brand erlosch zwar, aber durch den starken Qualm schlug ein Brandmelder in dem Mehrfamilienhaus an und die Feuerwehr fand den Toten. Der Angeklagte wurde kurz danach im Stadtgebiet von Neustrelitz gefasst. Bei ihm wurden etwa zwei Stunden nach dem Vorfall 1,3 Promille Alkohol im Blut gemessen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend der Forderung der Staatsanwältin, die mehr als neun Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigerin des Mannes hatte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen eines minderschweren Falles plädiert, da ihr Mandant stark alkoholisiert war. Dem folgte das Landgericht aber nicht.