Schwerin (dpa/mv). Ein Grünen-Abgeordneter im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wirft der Landesregierung vor, «nachweislich lückenhaft» auf eine Kleine Anfrage zu Nord Stream 2 und Klimastiftung geantwortet zu haben - und klagt. Ein Sprecher der Landesregierung weist die Vorwürfe zurück.

Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Hannes Damm, klagt vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung - wegen seiner Ansicht nach mangelnder Transparenz in Sachen Nord Stream 2 und Klimastiftung. Hintergrund der kürzlich eingereichten Klage seien fehlende Angaben bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu Kontakten, Treffen und Korrespondenzen der Landesregierung mit Bezug zur Klimastiftung MV und zur Pipeline Nord Stream 2, teilte die Grünen-Fraktion am Montag mit. Dadurch seien womöglich Abgeordnetenrechte verletzt worden. Ein Sprecher der Landesregierung weist die Vorwürfe strikt zurück.

«Nur eine transparent agierende Regierung ist eine demokratisch kontrollierbare Regierung», sagte Damm der Mitteilung zufolge. Sei die Landesregierung von sich aus nicht dazu bereit, vollständige Angaben zu machen, bleibe nur der Gang vor das Verfassungsgericht. «Die Landesverfassung gibt uns Abgeordneten ein Recht auf Information, damit wir unsere Arbeit machen können.» Die Antworten auf seine Kleine Anfrage seien «nachweislich lückenhaft» gewesen. Wichtige Dokumente und Treffen der ranghöchsten Politiker des Landes mit Lobbyvertretern würden unterschlagen, sagte Damm.

Nach Ansicht des Abgeordneten beschädigt «die Intransparenz von Manuela Schwesig und der Landesregierung zur Pipeline Nord Stream 2 und der Skandal-Stiftung» die Demokratie. «Während Mitarbeiter von Nord Stream 2 nachweislich eng in die Prozesse zur sogenannten Klimastiftung eingebunden wurden, müssen Presse und demokratisch gewählte Abgeordnete seit Monaten gegen eine Mauer des Schweigens ankämpfen.»

Ein Regierungssprecher wies die Vorwürfe als «falsch und unseriös» zurück. «Es hat schon eine gewisse Tradition, dass die Grünen immer an Feiertagen die Behauptung aufstellen, dass ihnen Informationen vorenthalten werden», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Der Abgeordnete Damm hat das bereits am Karfreitag getan, ohne auf Nachfrage einen einzigen Beleg dafür vorlegen zu können. Nun folgt zum Tag der Deutschen Einheit noch einmal derselbe Versuch.»

Der Regierungssprecher betonte, allein die Antwort auf die Kleine Anfrage umfasse 65 Seiten. Eine ergänzte und aktualisierte Liste mit Terminen ist dem Landtag im Juli zugegangen. «Darüber hinaus hat die Staatskanzlei dem Landtag beziehungsweise Medien auf entsprechende Anfragen mehr als 2000 Seiten an Akten und sonstigen schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung von Herrn Damm, es gebe eine Mauer des Verschweigens, eine Unwahrheit.»