Schwerin (dpa/mv). Nach längerer Prüfung hat das Finanzamt der umstrittenen Klimastiftung MV jetzt einen Schenkungssteuerbescheid geschickt. Die Stiftung will dagegen vor Gericht ziehen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verlangt von der umstrittenen Klimaschutzstiftung MV 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer. Das sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Stiftung werde gegen den Bescheid vor das Finanzgericht in Greifswald ziehen. Ein Anwalt sei beauftragt worden.

Das Finanzministerium in Schwerin bestätigte, dass der Bescheid ergangen sei. Weitere Details wurden nicht mitgeteilt. In der Landespolitik wurde der Schritt begrüßt. Der FDP-Fraktionsvorsitzende René Domke erklärte, da die Stiftung nicht den Status der Gemeinnützigkeit habe, sei klar, dass Schenkungssteuer für Zuwendungen anfalle. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, bezeichnete es als «gute Nachricht», dass die Stiftung Schenkungssteuer auf das von Nord Stream 2 bereitgestellte Stiftungsvermögen bezahlen müsse. Auch der energie- und klimapolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Hannes Damm, zeigte sich zufrieden. Steuerbefreiungen kämen für «russische Lobbyeinrichtungen» nicht in Betracht, sagte er.

Die Stiftung war Anfang 2021 vom Land gegründet worden, um den Klimaschutz zu fördern und zugleich die Fertigstellung der russisch-deutschen Gasleitung Nord Stream 2 aktiv zu unterstützen. Hauptfinanzier der Stiftung war mit 20 Millionen Euro das Gazprom-Tochterunternehmen Nord Stream 2 AG, das Land stellte 200.000 Euro als Einlage bereit.

Die Stiftung ist der Auffassung, dass für die 20 Millionen Euro keine Schenkungssteuer zu entrichten ist. Darin sieht sie sich durch ein Schreiben des von ihr mit Steuersachen betrauten Steuerbüros Ecovis bestätigt. «Da die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ausschließlich den Zwecken des Landes Mecklenburg-Vorpommern dient, fallen auch die Zuwendungen der Nord Stream 2 AG an die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 15 2. Alternative ErbStG», heißt es in einer Stellungnahme, die Anfang September veröffentlicht worden war.

Der geschäftliche Teil der Stiftung, über den Arbeiten und Leistungen zum Pipelinebau im Umfang von 165 Millionen Euro abgewickelt worden sein sollen, ist laut Vorstand weitgehend aufgelöst. Allerdings stehen unterm Strich Zahlungen an Nord Stream 2, sagte Sellering am Freitag. Dabei sei unklar, ob die Zahlung geleistet werden darf oder unter die Sanktionen des Westens fällt. Eine diesbezügliche Anfrage bei der Stiftungsaufsicht, die durch das Justizministerium MV ausgeübt wird, sei ohne Äußerung in der Sache beantwortet worden. Offen sei auch noch, ob das Land eventuell Umsatzsteuer von der Stiftung verlangen werde.

Ziel der Landesregierung ist es, die Stiftung rasch aufzulösen und den Klimaschutz mit eigenen Mitteln über die Landesenergieagentur voranzutreiben. Offen ist, wie sich der bevorstehende Rechtsstreit auf die Pläne auswirken wird.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Domke erklärte, wenn die Stiftung die Schenkungssteuer zahlen müsse, könne das zu einer Unterfinanzierung führen, «was das Ende der Stiftung beschleunigen könnte». Solchen Überlegungen trat Sellering entgegen. Selbst in dem Fall würden der Klimastiftung 15 Millionen Euro Kapital verbleiben, womit sie zu den größten Stiftungen in MV zähle, sagte er.