Rostock (dpa/mv).

17 Kandidatinnen und Kandidaten sind für die Oberbürgermeisterwahl in Rostock am 13. November zugelassen. Nach einer ersten Sitzung des Gemeindewahlausschuss zur OB-Wahl stand die endgültige Entscheidung über einige Wahlvorschläge etwa wegen fehlender Unterlagen noch aus. Nach einer weiteren Sitzung am Donnerstag wurden nun vier weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, wie die Stadt mitteilte.

So wurden nun auch der AfD-Landtagsabgeordnete Michael Meister, Rebecca Thoß (Deutsche Biertrinkerinnen Union) und die Einzelbewerber und -bewerberin Matthias Bräuer und Alina Kreis zugelassen.

Gewählt wird am 13. November. Der bisherige Amtsinhaber Claus Ruhe Madsen war im Juni als Wirtschaftsminister ins Kabinett von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nach Schleswig-Holstein gewechselt. Sollte eine Stichwahl nötig werden, ist diese für den 27. November terminiert.

Bereits Anfang September waren mehrere Kandidaten und Kandidatinnen der großen Parteien zugelassen worden. Das betrifft für die Linke die Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende in der Rostocker Bürgerschaft, Eva-Maria Kröger. Ebenfalls zugelassen wurde die Leiterin des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Rostock, Carmen-Alina Botezatu, für die SPD und die Bundestagsabgeordnete und Koordinatorin der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft und Tourismus, Claudia Müller, für die Grünen. Auch der ranghohe Polizeibeamte Michael Ebert, der als Einzelbewerber von CDU und FDP unterstützt wird, war bereits zugelassen.

Als Einzelbewerber war unter anderem auch Robert Uhde bereits zugelassen. Er ist bekannt als Initiator des Kulturerbefestivals Mittsommerremise, bei dem sich Gutshäuser präsentieren. Ebenfalls war Jens Kaufmann zugelassen worden, der als Organisator der Rostocker Montagsdemos gegen Corona-Maßnahmen bekannt ist. Die weiteren Kandidaten heißen Niels Burmeister, Jörg Kibellus, Karol Langnickel, Holger Luckstein, Kai Oppermann, Roland Ulrich und Niklas Zimathis.

Nicht zugelassen wurden die Einzelbewerber Andreas Kurtz wegen fehlender Unterlagen und Stefan Treichel wegen Zweifels am Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Einzelbewerberin Iris Drenkhahn zog ihre Bewerbung den Angaben nach zurück. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Woche Beschwerde eingelegt werden.