Neubrandenburg (dpa/mv). Im Februar wurde ein 30-Jähriger in Neubrandenburg so misshandelt, dass er elf Tage später starb. Nun stehen zwei junge Männer wegen Mordes vor Gericht. Sie waren kurz nach dem Vorfall gefasst worden - und standen nicht unter Alkohol oder Drogen, hieß es am Dienstag.

Die beiden Angeklagten im Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes am Landgericht Neubrandenburg standen zur Tatzeit im Februar 2022 nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Das haben Blutuntersuchungen ergeben, deren Ergebnisse am zweiten Verhandlungstag - am Dienstag - in Neubrandenburg verlesen wurden. Die 19 und 17 Jahre alten Männer sollen am 7. Februar einen 30-jährigen Mann aus Afghanistan in Neubrandenburg schwer misshandelt und dabei tödlich verletzt haben. Sie waren geflohen und kurz nach dem Vorfall im Kulturpark gefasst worden.

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 19 Jahre alten Iraner und einen 17 Jahre alten Mann aus Afghanistan. Beide waren von Zeugen am Tattag gesehen worden, schweigen aber bisher vor Gericht.

Das Duo soll das Opfer laut Anklage «wegen einer Ehrverletzung aus niederen Beweggründen getötet haben». Anlass für die Gewaltattacke war laut Staatsanwaltschaft, dass der 30-Jährige eine Freundin des 19-Jährigen als «Schlampe» bezeichnet haben soll. Daraufhin war das Opfer auf einem Spazierweg unter anderem mit einem Holzstamm geschlagen und am Boden liegend getreten und geschlagen worden. Ein Zeuge hatte die Männer beobachtet, sie vom Opfer weggezogen und angeschrien. Danach sollen die mutmaßlichen Täter den Zeugen erst mit einem Messer bedroht haben, dann aber doch geflohen sein.

Weitere Passanten kamen hinzu und holten Hilfe. Das Opfer hatte schwerste Kopfverletzungen erlitten und starb trotz schneller medizinischer Hilfe elf Tage später in einer Klinik.

Am Dienstag wurde außerdem bekannt, dass der 19-Jährige im Jugendgefängnis in Neustrelitz einen anderen Häftling geschlagen haben soll. Hier wird noch ermittelt.

Der Prozess wird am 6. September mit einer Reihe von Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil wird frühestens Ende September erwartet. Der Bruder des Opfers tritt als Nebenkläger vor Gericht auf.