Neubrandenburg. Im Februar wurde in Neubrandenburg ein 30-Jähriger so brutal misshandelt, dass er elf Tage später starb. Das Motiv der mutmaßlichen Täter soll eine «Ehrverletzung» sein. Seit Dienstag stehen die 19 und 17 Jahre alten Männer vor Gericht - wegen Mordes.

Im Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes an einem Mann aus Afghanistan schweigen die zwei Angeklagten zu den Vorwürfen. Am Landgericht Neubrandenburg begann das Verfahren am Dienstag mit dem Verlesen der Anklage. Anschließend erklärten der 19 Jahre alte Iraner und der 17 Jahre alte Afghane, dass sie sich nicht dazu äußern wollten. Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten am 7. Februar dieses Jahres in Neubrandenburg den 30-Jährigen «wegen einer Ehrverletzung aus niederen Beweggründen getötet».

Anlass für die Gewaltattacke war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der 30-Jährige eine Freundin des 19-Jährigen als «Schlampe» beleidigt haben soll. Daraufhin sollen die Angeklagten das Opfer an einem Montagmittag auf einem Spazierweg am Oberbach unter anderem mit einem Holzstamm geschlagen haben und anschließend das am Boden liegende Opfer noch weiter getreten und geschlagen haben. Die Schläge mit dem Holzstamm seien «in von Hass geleiteter Absicht erfolgt», sagte die Staatsanwältin.

Ein Zeuge hatte die Männer beobachtet und sie von dem Opfer heruntergezogen und angeschrien. Danach sollen die mutmaßlichen Täter den Zeugen mit einem Messer bedroht haben. Weitere Passanten kamen hinzu und holten Hilfe. Das Opfer hatte schwerste Kopfverletzungen erlitten und starb trotz schneller medizinischer Hilfe elf Tage später in einer Klinik an einer Hirnverletzung.

Die mutmaßlichen Täter flohen, wurden aber in der Nähe im Kulturpark am Tollensesee gefasst und kamen in Untersuchungshaft.

Zu Prozessbeginn hatte die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt. Als Grund gab sie an, dass die Persönlichkeitsentwicklung des Mandanten gefährdet sein könnte. Ein weiterer Anwalt erklärte, dass Dinge erörtert würden, die einer anderen Kultur entsprechen, weshalb das Ganze nicht öffentlich verhandelt werden sollte.

Den Ausschluss lehnte die Kammer unter Richterin Daniela Lieschke aber ab. Erörterungen aus der Intimsphäre des 17-Jährigen seien derzeit nicht zu erwarten, sagte Lieschke. Falls dies bei den Gutachtern noch erforderlich werden sollte, werde die Kammer von sich aus die Öffentlichkeit ausschließen.

Der Prozess sollte am Nachmittag mit ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Es sind weitere sechs Verhandlungstage geplant, die Fortsetzung ist für den 30. August terminiert. In dem Verfahren werden eine Reihe von Zeugen gehört. Der Bruder des Opfers tritt als Nebenkläger vor Gericht auf. Das Verfahren verfolgen unter anderem eine Gerichtsmedizinerin, die die Verletzungen später bewerten soll, und ein Kinder- und Jugendpsychiater. Ein Urteil wird für Ende September erwartet.