Neubrandenburg/Greifswald (dpa/mv).

Die Stadt Neubrandenburg darf Veranstaltern vorschreiben, dass auf einem Aussichtspunkt am Tollensesee und an einem Badestrand nur bis zu einer bestimmten Zeit laut elektronische Musik abgespielt und Alkohol getrunken wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald am Montag mitgeteilt. Konkret dürften solche Vorhaben nur bis 20 Uhr an der beliebten denkmalgeschützten Aussichtsplattform Belvedere am Westufer und bis 22 Uhr am benachbarten Brodaer Strand stattfinden. Damit wies das OVG eine Klage eines Betreibers auf einstweilige Außervollzugsetzung der entsprechenden Stadtverordnung aus dem Jahr 2021 zurück.

Anwohner hatten sich bei der Stadt zuvor über Partylärm beschwert. Zudem war es zu Polizeieinsätzen gekommen, wobei dort mitunter mehrere Hundert Partygäste mit lauten Lautsprecherboxen angetroffen wurden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts sei der Ansicht, dass gegen das Verbot des Abspielens von elektronisch verstärkter Musik an den genannten Orten grundsätzlich nichts einzuwenden sein dürfte. Der Klägerin sei zuzumuten, sich mit ihrem Freizeitverhalten vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren an die Vorgaben der Stadtverordnung zu halten, hieß es.