Neubrandenburg.

Der Berufungsprozess gegen die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg schloss die Öffentlichkeit am Mittwoch kurz nach Beginn aus. Es würden Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Mutter und ihrer vier und sechs Jahre alten Kinder erörtert, die als schutzwürdig gelten, sagte Richter Jochen Unterlöhner. Das Urteil werde am Nachmittag öffentlich verkündet.

Die Berufungskammer prüft, ob die 27-Jährige die in erster Instanz verhängte zweijährige Haftstrafe verbüßen muss. Die Frau war im Dezember 2021 vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen fahrlässiger Tötung zu der Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, wogegen die Verteidigung Berufung einlegte. Am Mittwoch wurde im Prozess bekannt, dass die Mutter den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung inzwischen anerkannt hat. Damit erkenne die Frau ihre Verantwortung an und es müsse nur noch über das Strafmaß verhandelt werden, sagte Unterlöhner.

Die sechs Jahre alte Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen schwer misshandelt, als die Mutter unterwegs war, und verhindert, dass rechtzeitig Hilfe geholt wurde. Der Mann wurde wegen Mordes durch Unterlassen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter war damals Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft und hatte angegeben, dass der Stiefvater die Familie bereits über längere Zeit hinweg drangsaliert hatte.