Berlin.

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt in Mecklenburg-Vorpommern für weitere vier Wochen. Die Landesregierung verlängerte die Corona-Landesverordnung bei ihrer auswärtigen Sitzung am Dienstag in Berlin entsprechend, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Anschluss sagte. Die Landesverordnung gilt nun bis zum 23. Juli, so ein Regierungssprecher.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht demnach weiterhin für Besucher das 3G-Erfordernis (geimpft, genesen oder getestet). In Arztpraxen muss weiter Maske getragen werden, sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind. "Die wieder ansteigenden Infektionszahlen zeigen, dass Vorsicht, Hygiene, Rücksichtnahme und Abstand weiter sinnvoll sind", erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). "Da die Corona-Belastung der Krankenhäuser aber momentan gering ist, sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig."

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