Schwerin. Während das Gesundheitsministerium die Änderung bei der Testpflicht für rechtlich geboten hält, gibt es auch Einwände gegen die Maßnahme.

Der Wegfall der Testpflicht im Nordosten für frisch grundimmunisierte Menschen und für Genesene bei 2G plus ist aus Sicht des Ministeriums rechtlich geboten. Aus wissenschaftlicher Perspektive birgt die Maßnahme jedoch auch Risiken. Wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte, sei es schwer zu erklären, weshalb jemand als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten zwar von der Quarantäne ausgenommen sei, jedoch im Restaurant trotz Geimpft- oder Genesenen-Status einen zusätzlichen Test brauche (2G plus).

Ein Ministeriumssprecher verwies auf Nachfrage zudem auf andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen diese Ausnahmen ebenfalls gelten würden. Die kürzliche Lockerung der Quarantäne-Regeln sei mit den speziellen Gegebenheiten der Omikron-Variante begründet worden.

Nicht mehr testen müssen sich demnach ab Donnerstag bei 2G plus zusätzlich zu den Geboosterten auch Zweifach-Geimpfte ab 2 Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests. Dies hatte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung bekanntgegeben.

Lars Kaderali, Bioinformatiker der Uni Greifswald, gab jedoch zu bedenken, dass ein frisch Geimpfter oder Genesener zwar besser vor einer Infektion mit schwerem Verlauf geschützt ist als eine Person, bei der dies mehrere Monate her ist. Jedoch gelte bei Omikron: "Jemand der geboostert ist, hat ein höheres Schutzniveau und eine breitere Antikörperantwort als jemand nach der zweiten Impfung." Der Experte, der auch Mitglied im Beratungsgremium der Bundesregierung ist, bezeichnete die Regelung aus wissenschaftlicher Sicht als Kompromiss.

Daneben werden in der neuen Corona-Landesverordnung auch Änderungen bei Museen, Kinos und Theatern sowie für Tanzschulen und für den nicht vereinsgebundenen Sport - wie zum Beispiel Yoga-Studios - festgeschrieben. Diese werden nun auch bei einer Verschlechterung der Corona-Lage nicht mehr komplett schließen müssen. Wie Gesundheitsministerin Drese bereits ausführte, würden Tanzschulen damit dem Vereinssport und der nicht vereinsgebundene Sport den Fitnessstudios gleichgestellt. Überall greifen jedoch in diesem Fall strenge Infektionsschutzmaßnahmen.

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