Stahlbrode.

Neun Monate nach dem Tod eines Anglers bei Stahlbrode (Vorpommern-Rügen), dessen Schlauchboot mit einer Fähre kollidiert war, ist die strafrechtliche Aufarbeitung beendet. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Dienstag sagte, wurde wegen fahrlässiger Tötung ein Strafbefehl gegen den Schiffsführer erlassen. Die Entscheidung sei inzwischen auch rechtskräftig. Der 56-jährige Mann müsse mehrere Tausend Euro zahlen.

Das 58 Meter lange Fährschiff war am 20. April 2021 von einer Werft gekommen und bei Stahlbrode zwischen Rügen und dem Festland gegen das Schlauchboot des Anglers gestoßen. Dabei wurde der 74-jährige aus der Region Neubrandenburg von einer Schiffsschraube erfasst und verlor einen Arm. Helfer bargen den Verunglückten. Er starb trotz schneller medizinischer Versorgung.

Der Schiffsführer, der mit zwei Besatzungsmitgliedern unterwegs war, hätte für ausreichend Ausblick sorgen müssen, sagte der Behördensprecher. Einige Aspekte hätten auch auf "ein gewisses Eigenverschulden" des Anglers hingedeutet. So hätte er im eigentlichen Fahrwasser zu dieser Zeit nicht angeln dürfen. Die zwölf Meter breite Fähre kann 45 Fahrzeuge befördern und verkehrt in der Saison von Stahlbrode aus zwischen Rügen und dem Festland.

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