Schwerin. Sowohl die Techniker Krankenkasse als auch die Barmer haben im vergangenen Jahr einen starken Anstieg der Anträge auf Kinderkrankengeld registriert.

Die Krankenkassen Techniker (TK) und Barmer haben im Jahr 2021 im Nordosten deutlich mehr Anträge auf Kinderkrankengeld erhalten als im Vorjahr. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Zahl der Anträge im Jahresvergleich von 21.300 auf 38.500 Anträge gestiegen, ein Sechstel davon entfalle zudem auf das zu Beginn des letzten Jahres eingeführte Corona-Kinderkrankengeld, hieß es am Freitag von der TK in Schwerin. Bei der Barmer liegen bisher zwar nur die Daten bis einschließlich November vor, doch mit über 90.700 Kinderkrankengeldtagen ist laut der Versicherung bereits eine Steigerung von mehr als 85 Prozent in Relation zum gesamten Jahr 2020 festzustellen.

Der TK zufolge hatten Eltern vor allem im ersten Halbjahr 2021 von der Möglichkeit des Corona-Kinderkrankengeldes gebraucht gemacht. "Das deckt sich mit Berichten aus den Kinderarztpraxen über vermehrte Virusinfekte in den Sommermonaten 2021", sagte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Der starke Anstieg zum Vorjahr wird von der Versicherung auch auf die 2020 besonders niedrigen Antragszahlen zurückgeführt. Demnach habe es im ersten Corona-Jahr einen Lockdown-Effekt gegeben: Da die Eltern ohnehin von zu Hause gearbeitet hatten, wurde demnach weniger Krankengeld beantragt. Zudem verwies die TK auf die insgesamt geringere Zahl sonstiger Erkrankungen bei Kindern im Jahr 2020 aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen.

Die Barmer zog auf Basis ihrer Daten auch Rückschlüsse auf die Arbeitsteilung unter den Eltern: "Beim Kinderkrankengeld zeigt sich nach wie vor das Ungleichgewicht in den Familien." Demnach wurde von den Barmer-Versicherten hierzulande in mehr als 2 von 3 Fällen Kinderkrankengeld durch Frauen beantragt.

Davon abgesehen hält Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach viel von der Leistung: "Das Kinderkrankengeld erweist sich in der Corona-Pandemie als echte Entlastung für Eltern. Sie können Belastungen damit besser abfedern, wenn ihr Kind krank ist oder aufgrund pandemiebedingter Maßnahmen wie Schul- und Kitaschließungen betreut werden muss."

Seit Jahresbeginn 2021 können gesetzlich versicherte Eltern je Elternteil 30 Kinderkrankheitstage (60 Tage bei Alleinerziehenden) mit Verweis auf Folgen der Pandemie beantragen. Bei mehreren Kindern steigt der auf 2022 verlängerte Anspruch bei Alleinerziehenden auf bis zu 130 Arbeitstage (je 65 bei zwei Elternteilen).

© dpa-infocom, dpa:220121-99-798011/3